Forschungsprojekt und Dissertation
Büchi, Tobias
Es ist eine Tatsache, dass der architekturtheoretische Gehalt der Festungstraktate im deutschsprachigen Raum (1530 – 1720), der im wesentlichen auch für die zivile Architektur – sofern sie einen Zweck hat – verbindlich ist, bis heute ganz unbeachtet geblieben ist.
Die Geschichte des Festungsbaus und seiner Theorie reflektiert sich schon in der zeitgenössischen Theorie. Diese Reflektion äussert sich in einer sich an praktischen Bedürfnissen orientierenden "Manierenliteratur". Bisher hat sich die Erforschung der Festungsbautheorie zu einem grossen Teil in der „Manierenfrage“ erschöpft. Die Art dieser Fragestellung ist im deutschsprachigen Raum bis in das 19. Jahrhundert die bestimmende. Das unübertroffene Standardwerk von Max Jähns, das die gesamte Forschung des 19. Jahrhunderts zusammenfasst, und auf das sich jede Arbeit des 20 Jh. bezieht, ist nicht wesentlich über diese Fragestellung hinaus gekommen.
Absicht der Arbeit ist im einseitig und wenig erforschten Gebiet der Fortifikationstheorie sowohl die innere Kohärenz und Systematik der einzelnenen Traktate als auch die historische Entwicklung der Traktatliteratur anhand der Quellen (klassische hermeneutische Methode) zu untersuchen.
Ziel der Arbeit ist ein Verständnis für die Konzepte, Denkformen und Methoden eines wichtigen Teils der entstehenden Ingenieurswissenschaften im Zusammenhang mit der zeitgenössischen Mathematik, Naturwissenschaft und Philosophie zu erarbeiten. Damit wird es für den Architekten möglich das Selbstverständtnis des Ingenieurs in der geschichtlichen Herkunft zu erkennen und zu verstehen.
Zu diesem Zwecke werden möglichst alle Quellen, das ist alle Ausgaben der relevanten Titel einzelner Autoren erfasst und mit einander vergleichen. Dann werden die Entwicklung der einzelnen Autoren und die gegenseitigen Rezeptionen der verschiedenen Autoren, sowie die Beziehungen zu italienischer und später französischer Fortifikationstheorie in Text und Bild untersucht. In wichtigen Fällen wird dabei auf handschriftliches Material zurückgegriffen.
Zugleich wird den durch die Quellen belegbaren Beziehungen mit anderen Gebieten der Ingenieurswissenschaft wie Ballistik, Waffentechnik, Vermessungstechnik und Instrumentenbau, aber auch der Mathematik, Naturwissenschaft und Philosophie nachgegangen.
Der bedeutende architekturtheoretische Gehalt der Traktate und das Gemeinsame hinter den verschiedenen „Manieren“ und Systemen soll – ohne ihre Verschiedenheit aufzuheben – herausgearbeitet und gesichert werden. (Die Vereinheitlichung des fachspezifischen Wortschatzes ist integrierter und aufwändiger Bestandteil der Arbeit.)
Die Festungsbautheorie wurde immer als ein in sich geschlossener und seit der Mitte des 16. Jahrhunderts relativ unabhängier Teil der Architekturtheorie betrachtet. Das Thema „Funktion und Struktur“ deutet diejenige Doppeldeutigkeit an, die in der Architekturtheorie überhaupt liegt.
Im Verlauf dieser historischen Entwicklung der Theorie haben sich als Konstante zwei einander ergänzende Grundthemen herausgestellt: Ein auf verschiedenste Art und Weise gefasster „Hylemorphismus“ verbindet sich mit einer Teleologie von Entwurfs- und Ausführungsprozess.
Das Wesen von Gegenständen, die der Herstellung bedürftig sind, ist seit der klassischen griechischen Philosophie nicht unabhängig von der Art, wie dieser Gegenstand hergestellt wird. Die Theorie des Festungsbauwerks als Bauwerk gliedert sich 1. in die „Theorie des herstellenden Verhaltens“ und 2. in die (innerhalb dieser Theorie auftretende) „Theorie des herzustellenden Gegenstandes“. Dieser Unterschied bildet – innerhalb der Theorie – den Unterschied von Praxis und Theorie ab.
Festungsbautheorie ist zugleich eine Theorie des Gegenstandes „Festung“ und eine Theorie der „Erfindung“ und Herstellung dieses Gegenstandes. Die Theorie entsteht aus dem „herstellenden Verhalten“ (Praxis) und reflektiert ihr unreflektiertes Verfahren. Alles was in der Praxis vorkommt, hat seine Parallele in der Theorie.
Jede wirklich in der Praxis ausgeführte Festung beantwortet für einen bestimmten Fall die Frage, was eine Festung sei. Es gibt verschiedene, durch Pläne und Modelle darstellbare Möglichkeiten für einen bestimmten Fall. Doch von diesen Möglichkeiten kann in der Praxis nur eine einzige realisiert werden. Dieser offene Bereich möglicher Lösungen für bestimmte Fälle, der durch die empirische Kenntnis tatsächlich ausgeführter Festungswerke ergänzt wird, ist der Erfahrungsschatz mit dem der entwerfende Ingenieur arbeitet. Diese Erfahrung wurde durch die Theorie systematisiert.
Dadurch das Festungen mit Hilfe der Geometrie dargestellt werden können, eröffnet sich zudem ein breites Forschungsfeld allgemeiner Gesetzmässigkeiten, die für jede Festung gelten. Diese geometrischen Gesetzmässigkeiten betreffen den allgemeinen Typus oder das Wesen, das sich durch jede konkrete Festung manifestiert. Darum musste der Zusammenhang von geometrischer Darstellung durch Modell, Plan oder Bild und Wirklichkeit durch die zeitgenössischen Theorie geklärt werden.
Gleichursprünglich mit der Frage, was Festungen seien – der Frage nach ihrer Wesensstruktur – stellt sich die Frage unter welchen konkreten Bedingungen und Umständen sich diese Wesen realisieren lassen und – umgekehrt – wie die einzelnen Realisierungen wesenstypisch mit einander zusammenhängen. Beide Fragen – die deduktive und induktive Verfahrensweise – hängen sowohl im Entwurfsverfahren als auch in der Theorie, die dieses Verfahren abbildet zuinnerst miteinander zusammen. Die Theorie hat dieses analytisch-synthetische Verfahren systematisiert. Sie stellt aber nicht nur die Frage nach allen durch verschiedene Umstände determinierten möglichen Fällen, die überhaupt vorkommen können, sondern auch danach, was es überhaupt bedeute, dass jedes Bauwerk ein Bauwerk für einen bestimmten Fall und Zweck etc. sei.
Die Frage, was Festungen seien und die Frage nach ihrem Seinkönnen stellt sich nicht nur innerhalb der Frage, was die Bedingungen ihrer Herstellung, sondern auch ihres Bestehens sind. Neben der Materiallehre ist es vorallem die Lehre von Angriff und Verteidigung, welche diese Bedingungen formuliert. Der Gebrauch eines Gebrauchsgegenstandes definiert sein Wesen, sein Sinn in einem grösseren Zusammenhang innerhalb der Welt des Menschen. Der Gebrauch einer Festung ist wie ihre Herstellung ein zweckorientierte Handlung.
Laufzeit: seit 2002
Büchi, Tobias
Es ist eine Tatsache, dass der architekturtheoretische Gehalt der Festungstraktate im deutschsprachigen Raum (1530 – 1720), der im wesentlichen auch für die zivile Architektur – sofern sie einen Zweck hat – verbindlich ist, bis heute ganz unbeachtet geblieben ist.
Die Geschichte des Festungsbaus und seiner Theorie reflektiert sich schon in der zeitgenössischen Theorie. Diese Reflektion äussert sich in einer sich an praktischen Bedürfnissen orientierenden "Manierenliteratur". Bisher hat sich die Erforschung der Festungsbautheorie zu einem grossen Teil in der „Manierenfrage“ erschöpft. Die Art dieser Fragestellung ist im deutschsprachigen Raum bis in das 19. Jahrhundert die bestimmende. Das unübertroffene Standardwerk von Max Jähns, das die gesamte Forschung des 19. Jahrhunderts zusammenfasst, und auf das sich jede Arbeit des 20 Jh. bezieht, ist nicht wesentlich über diese Fragestellung hinaus gekommen.
Absicht der Arbeit ist im einseitig und wenig erforschten Gebiet der Fortifikationstheorie sowohl die innere Kohärenz und Systematik der einzelnenen Traktate als auch die historische Entwicklung der Traktatliteratur anhand der Quellen (klassische hermeneutische Methode) zu untersuchen.
Ziel der Arbeit ist ein Verständnis für die Konzepte, Denkformen und Methoden eines wichtigen Teils der entstehenden Ingenieurswissenschaften im Zusammenhang mit der zeitgenössischen Mathematik, Naturwissenschaft und Philosophie zu erarbeiten. Damit wird es für den Architekten möglich das Selbstverständtnis des Ingenieurs in der geschichtlichen Herkunft zu erkennen und zu verstehen.
Zu diesem Zwecke werden möglichst alle Quellen, das ist alle Ausgaben der relevanten Titel einzelner Autoren erfasst und mit einander vergleichen. Dann werden die Entwicklung der einzelnen Autoren und die gegenseitigen Rezeptionen der verschiedenen Autoren, sowie die Beziehungen zu italienischer und später französischer Fortifikationstheorie in Text und Bild untersucht. In wichtigen Fällen wird dabei auf handschriftliches Material zurückgegriffen.
Zugleich wird den durch die Quellen belegbaren Beziehungen mit anderen Gebieten der Ingenieurswissenschaft wie Ballistik, Waffentechnik, Vermessungstechnik und Instrumentenbau, aber auch der Mathematik, Naturwissenschaft und Philosophie nachgegangen.
Der bedeutende architekturtheoretische Gehalt der Traktate und das Gemeinsame hinter den verschiedenen „Manieren“ und Systemen soll – ohne ihre Verschiedenheit aufzuheben – herausgearbeitet und gesichert werden. (Die Vereinheitlichung des fachspezifischen Wortschatzes ist integrierter und aufwändiger Bestandteil der Arbeit.)
Die Festungsbautheorie wurde immer als ein in sich geschlossener und seit der Mitte des 16. Jahrhunderts relativ unabhängier Teil der Architekturtheorie betrachtet. Das Thema „Funktion und Struktur“ deutet diejenige Doppeldeutigkeit an, die in der Architekturtheorie überhaupt liegt.
Im Verlauf dieser historischen Entwicklung der Theorie haben sich als Konstante zwei einander ergänzende Grundthemen herausgestellt: Ein auf verschiedenste Art und Weise gefasster „Hylemorphismus“ verbindet sich mit einer Teleologie von Entwurfs- und Ausführungsprozess.
Das Wesen von Gegenständen, die der Herstellung bedürftig sind, ist seit der klassischen griechischen Philosophie nicht unabhängig von der Art, wie dieser Gegenstand hergestellt wird. Die Theorie des Festungsbauwerks als Bauwerk gliedert sich 1. in die „Theorie des herstellenden Verhaltens“ und 2. in die (innerhalb dieser Theorie auftretende) „Theorie des herzustellenden Gegenstandes“. Dieser Unterschied bildet – innerhalb der Theorie – den Unterschied von Praxis und Theorie ab.
Festungsbautheorie ist zugleich eine Theorie des Gegenstandes „Festung“ und eine Theorie der „Erfindung“ und Herstellung dieses Gegenstandes. Die Theorie entsteht aus dem „herstellenden Verhalten“ (Praxis) und reflektiert ihr unreflektiertes Verfahren. Alles was in der Praxis vorkommt, hat seine Parallele in der Theorie.
Jede wirklich in der Praxis ausgeführte Festung beantwortet für einen bestimmten Fall die Frage, was eine Festung sei. Es gibt verschiedene, durch Pläne und Modelle darstellbare Möglichkeiten für einen bestimmten Fall. Doch von diesen Möglichkeiten kann in der Praxis nur eine einzige realisiert werden. Dieser offene Bereich möglicher Lösungen für bestimmte Fälle, der durch die empirische Kenntnis tatsächlich ausgeführter Festungswerke ergänzt wird, ist der Erfahrungsschatz mit dem der entwerfende Ingenieur arbeitet. Diese Erfahrung wurde durch die Theorie systematisiert.
Dadurch das Festungen mit Hilfe der Geometrie dargestellt werden können, eröffnet sich zudem ein breites Forschungsfeld allgemeiner Gesetzmässigkeiten, die für jede Festung gelten. Diese geometrischen Gesetzmässigkeiten betreffen den allgemeinen Typus oder das Wesen, das sich durch jede konkrete Festung manifestiert. Darum musste der Zusammenhang von geometrischer Darstellung durch Modell, Plan oder Bild und Wirklichkeit durch die zeitgenössischen Theorie geklärt werden.
Gleichursprünglich mit der Frage, was Festungen seien – der Frage nach ihrer Wesensstruktur – stellt sich die Frage unter welchen konkreten Bedingungen und Umständen sich diese Wesen realisieren lassen und – umgekehrt – wie die einzelnen Realisierungen wesenstypisch mit einander zusammenhängen. Beide Fragen – die deduktive und induktive Verfahrensweise – hängen sowohl im Entwurfsverfahren als auch in der Theorie, die dieses Verfahren abbildet zuinnerst miteinander zusammen. Die Theorie hat dieses analytisch-synthetische Verfahren systematisiert. Sie stellt aber nicht nur die Frage nach allen durch verschiedene Umstände determinierten möglichen Fällen, die überhaupt vorkommen können, sondern auch danach, was es überhaupt bedeute, dass jedes Bauwerk ein Bauwerk für einen bestimmten Fall und Zweck etc. sei.
Die Frage, was Festungen seien und die Frage nach ihrem Seinkönnen stellt sich nicht nur innerhalb der Frage, was die Bedingungen ihrer Herstellung, sondern auch ihres Bestehens sind. Neben der Materiallehre ist es vorallem die Lehre von Angriff und Verteidigung, welche diese Bedingungen formuliert. Der Gebrauch eines Gebrauchsgegenstandes definiert sein Wesen, sein Sinn in einem grösseren Zusammenhang innerhalb der Welt des Menschen. Der Gebrauch einer Festung ist wie ihre Herstellung ein zweckorientierte Handlung.
Laufzeit: seit 2002



