SNF-Forschungsprojekt und Dissertation
Köhl, Sascha
Im Gebiet der historischen Niederlande, das die Benelux-Staaten und den nördlichen Rand Frankreichs umfasst, trifft man überall auf Zeugnisse einer reichen, bis ins Hochmittelalter zurückgehenden Kommunalbautradition: die ‚Belfort’ genannten Stadttürme, Tuchhallen, Schöffenhäuser, etc. Doch erst an der Schwelle zur Neuzeit erwuchs aus der Vielfalt lokaler Traditionen die allgemeine Bauaufgabe des Rathauses als umfassendes und repräsentatives städtisches Verwaltungszentrum, der sich diese Studie widmet. Das 1401 bis 1454 in zwei Etappen errichtete Brüsseler Rathaus nimmt in dieser Entwicklung eine Schlüsselstellung ein: erstmals wurden hier alle politischen, rechtlichen und administrativen Funktionen in einem innen ausdifferenzierten, aussen vereinheitlichten Komplex vereinigt und mittels einer festlichen, der Sakralbaukunst entlehnten Architektur überhöht. Ein umfangreiches, letztlich unvollendetes Bildprogramm sollte Würde und Legitimation der hier waltenden Institutionen zum Ausdruck bringen. In diesem Bau manifestiert sich eindrücklich die Zunahme obrigkeitlicher Ansprüche und Aufgaben des städtischen Magistrats. Er spiegelt darüber hinaus ein neuartiges politisches Repräsentationskonzept wider, das in der Folge über die alte politische und rechtliche Kleinräumigkeit hinweg in zahlreichen Rathausneubauten des jungen niederländischen Staatsgebildes wirksam wurde.
Die Untersuchung des Brüsseler Rathauses bildet das Kernstück dieser Arbeit. Beachtung verdient vor allem der spannungsvolle städtebauliche Dialog des Rathauses mit der ihm an der Grand-Place gegenüber liegenden ‚Maison du Roi’(ehem. ‚Maison Ducale’), dem 1405 eingerichteten und 1515 erneuerten Sitz herzoglicher Rechtsprechung und Administration für das Land Brabant. Zwischen die Schaufronten der Verwaltungszentralen von Fürst und Kommune reihten sich schliesslich die Repräsentationsbauten der mächtigen Zünfte, womit die Umwertung des alten ökonomischen Zentrums Niedermerct zum dezidiert politischen Forum vollendet wurde.
Schon die städtebauliche Konstellation in Brüssel legt es also nahe, die Entwicklung der Kommunalbauten in ihren Zusammenhängen und Wechselwirkungen mit der Architektur der sich herausbildenden Staaten und ihrer ausgreifenden Machtapparate zu verfolgen. Die kommunalen und staatlichen ‚Behördenpaläste’ erscheinen in diesem Licht als zwei Varianten einer neuartigen, sich um 1500 in Europa etablierenden öffentlichen Architektur. So nahm die Staatsmacht in den konzeptionell ausgereiften Renaissanceschöpfungen italienischer Administrationsbauten (Venedig, Markusplatz-Ensemble, ab 1514; Florenz, Uffizien, 1559) ebenso eindrucksvoll Gestalt an wie in den gotischen Justizpalästen Brüssels, Rouens (Normandie, 1494) und Mechelens (Gesamtniederlande, 1526), während das Rathaus als Sitz der fürstlich legitimierten städtischen Obrigkeit und Verwaltung nun auch in Gegenden Verbreitung fand, in denen vorher keine Kommunalarchitektur existierte. Das gilt etwa für weite Teile Frankreichs, Englands und Spaniens.
Durch eine solche – auch geografisch – weit gefasste Kontextualisierung möchte diese Studie einen Beitrag zu den methodischen Überlegungen des Kulturtransfers liefern. Weniger der Rezeptionsvorgang einzelner Motive und Formen steht dabei im Vordergrund als die Entwicklung europaweit gemeinsamer Vorstellungen von öffentlicher Architektur im Allgemeinen und dem Rathaus im Besonderen, womit überhaupt erst die Grundlage zur weit verbreiteten Rezeption architektonischer Typen und Formen im Profanbereich geschaffen wurde. Diese Rezeptionsvorgänge lassen sich zunächst besonders intensiv innerhalb der sich formierenden nationalen oder regionalen Bezugsrahmen beobachten – hier wäre etwa auf die Vorbildstellung des Brüsseler Rathauses in den Niederlanden hinzuweisen –, ehe sich die Renaissance als ein gesamteuropäisches Gestaltungs- und Kommunikationskonzept für die öffentliche Architektur durchsetzt. Wie das Antwerpener Rathaus von 1561 zeigt, geschah jedoch auch die Adaption der Renaissancearchitektur zunächst in aller Regel in einer bewussten und demonstrativen Symbioseleistung mit autochthon-regionalen Mustern.
Köhl, Sascha
Im Gebiet der historischen Niederlande, das die Benelux-Staaten und den nördlichen Rand Frankreichs umfasst, trifft man überall auf Zeugnisse einer reichen, bis ins Hochmittelalter zurückgehenden Kommunalbautradition: die ‚Belfort’ genannten Stadttürme, Tuchhallen, Schöffenhäuser, etc. Doch erst an der Schwelle zur Neuzeit erwuchs aus der Vielfalt lokaler Traditionen die allgemeine Bauaufgabe des Rathauses als umfassendes und repräsentatives städtisches Verwaltungszentrum, der sich diese Studie widmet. Das 1401 bis 1454 in zwei Etappen errichtete Brüsseler Rathaus nimmt in dieser Entwicklung eine Schlüsselstellung ein: erstmals wurden hier alle politischen, rechtlichen und administrativen Funktionen in einem innen ausdifferenzierten, aussen vereinheitlichten Komplex vereinigt und mittels einer festlichen, der Sakralbaukunst entlehnten Architektur überhöht. Ein umfangreiches, letztlich unvollendetes Bildprogramm sollte Würde und Legitimation der hier waltenden Institutionen zum Ausdruck bringen. In diesem Bau manifestiert sich eindrücklich die Zunahme obrigkeitlicher Ansprüche und Aufgaben des städtischen Magistrats. Er spiegelt darüber hinaus ein neuartiges politisches Repräsentationskonzept wider, das in der Folge über die alte politische und rechtliche Kleinräumigkeit hinweg in zahlreichen Rathausneubauten des jungen niederländischen Staatsgebildes wirksam wurde.
Die Untersuchung des Brüsseler Rathauses bildet das Kernstück dieser Arbeit. Beachtung verdient vor allem der spannungsvolle städtebauliche Dialog des Rathauses mit der ihm an der Grand-Place gegenüber liegenden ‚Maison du Roi’(ehem. ‚Maison Ducale’), dem 1405 eingerichteten und 1515 erneuerten Sitz herzoglicher Rechtsprechung und Administration für das Land Brabant. Zwischen die Schaufronten der Verwaltungszentralen von Fürst und Kommune reihten sich schliesslich die Repräsentationsbauten der mächtigen Zünfte, womit die Umwertung des alten ökonomischen Zentrums Niedermerct zum dezidiert politischen Forum vollendet wurde.
Schon die städtebauliche Konstellation in Brüssel legt es also nahe, die Entwicklung der Kommunalbauten in ihren Zusammenhängen und Wechselwirkungen mit der Architektur der sich herausbildenden Staaten und ihrer ausgreifenden Machtapparate zu verfolgen. Die kommunalen und staatlichen ‚Behördenpaläste’ erscheinen in diesem Licht als zwei Varianten einer neuartigen, sich um 1500 in Europa etablierenden öffentlichen Architektur. So nahm die Staatsmacht in den konzeptionell ausgereiften Renaissanceschöpfungen italienischer Administrationsbauten (Venedig, Markusplatz-Ensemble, ab 1514; Florenz, Uffizien, 1559) ebenso eindrucksvoll Gestalt an wie in den gotischen Justizpalästen Brüssels, Rouens (Normandie, 1494) und Mechelens (Gesamtniederlande, 1526), während das Rathaus als Sitz der fürstlich legitimierten städtischen Obrigkeit und Verwaltung nun auch in Gegenden Verbreitung fand, in denen vorher keine Kommunalarchitektur existierte. Das gilt etwa für weite Teile Frankreichs, Englands und Spaniens.
Durch eine solche – auch geografisch – weit gefasste Kontextualisierung möchte diese Studie einen Beitrag zu den methodischen Überlegungen des Kulturtransfers liefern. Weniger der Rezeptionsvorgang einzelner Motive und Formen steht dabei im Vordergrund als die Entwicklung europaweit gemeinsamer Vorstellungen von öffentlicher Architektur im Allgemeinen und dem Rathaus im Besonderen, womit überhaupt erst die Grundlage zur weit verbreiteten Rezeption architektonischer Typen und Formen im Profanbereich geschaffen wurde. Diese Rezeptionsvorgänge lassen sich zunächst besonders intensiv innerhalb der sich formierenden nationalen oder regionalen Bezugsrahmen beobachten – hier wäre etwa auf die Vorbildstellung des Brüsseler Rathauses in den Niederlanden hinzuweisen –, ehe sich die Renaissance als ein gesamteuropäisches Gestaltungs- und Kommunikationskonzept für die öffentliche Architektur durchsetzt. Wie das Antwerpener Rathaus von 1561 zeigt, geschah jedoch auch die Adaption der Renaissancearchitektur zunächst in aller Regel in einer bewussten und demonstrativen Symbioseleistung mit autochthon-regionalen Mustern.


